Wenn eine neue Softwarelösung zum Einsatz kommt bedeutet dies meist,
dass ein vorhandenes System abgelöst wird. Ein größerer Datenbestand
aus dem alten System muss auch in der neuen Lösung sofort verfügbar
sein.
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DatenübernahmeWorum geht es?Wenn eine neue Softwarelösung zum Einsatz kommt bedeutet dies meist,
dass ein vorhandenes System abgelöst wird. Ein größerer Datenbestand
aus dem alten System muss auch in der neuen Lösung sofort verfügbar
sein.
Unsere Leistung:Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, wann eine Datenkonvertierung sinnvoll ist.
Bevor wir eine Datenübernahme durchführen, definieren wir den genauen Leistungsumfang der Datenumsetzung. Im Rahmen unserer Standardkonvertierungen holen wir die Daten zeitnah zur geplanten Inbetriebnahme der neuen Softwarelösung bei Ihnen ab. Unsere Individualkonvertierungen geben uns die Möglichkeit, die spezifischen Besonderheiten Ihrer Kanzlei zu berücksichtigen. Innerhalb von max. 24 Stunden setzen unsere Softwareentwickler die Daten in das neue Datenformat um. Im Rahmen der Installation bzw. Inbetriebnahme des neuen Systems können Sie ohne Zeitverlust auf Ihre vorhandenen Daten zurückgreifen. Die Datenbestände der nachstehenden Rechtsanwaltsprogramme übernehmen wir per automatischer Datenübernahme in die RA-MICRO Kanzleisoftware.
Weitere Systeme auf Anfrage. Ihr Vorteil!Eine Datenkonvertierung aus unserem Hause bedeutet für Sie eine
erhebliche Zeit- und Kostenersparnis bei der Einführung Ihrer neuen
Softwarelösung.
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