Das besondere elektronische Anwaltspostfach beA ist gestartet
Was lange währt, wird endlich gut. Im vierten Anlauf ist das besondere elektronische Anwaltspostfach beA nun wirklich online und kann, sollte und muss genutzt werden. Ohne eine eigentlich geplante Übergangsfrist tritt die passive Nutzungspflicht ebenfalls am 3. September 2018 in Kraft. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen also in der Lage sein, neue Nachrichten im beA zu …
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